Lohnsteuer: Urlaubsgeld als steuerfreie Corona-Sonderzahlung
Shownotes
Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren klären, ob ein Arbeitgeber Sonderleistungen wie bspw. Urlaubsgeld, auf die arbeitsrechtlich kein Anspruch bestand, als steuerfreie Corona-Sonderzahlung nach § 3 Nr. 11 EStG auszahlen konnte. Das FG Niedersachsen hat dies in erster Instanz verneint. Es handele sich im Streitfall um keine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Leistung.
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