Termingeschäfte: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung
Shownotes
Das FG Rheinland-Pfalz hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung bei Termingeschäften bejaht und die begehrte Aussetzung der Vollziehung gewährt. Die seit 2021 geltenden Regeln würden zu einer Ungleichbehandlung mit anderen Einkünften führen, für die es keine sachliche Rechtfertigung gibt. Das Finanzamt hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die der Bundesfinanzhof entscheiden muss.
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