Lohnsteuer: Verwaltung klärt Zweifelsfragen zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern

Shownotes

Die OFD Frankfurt/M. hat in einer Verfügung Zweifelsfragen zur Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern durch Arbeitgeber an ihre Mitarbeiter beantwortet. Positiv ist die Klarstellung, dass die Steuervergünstigungen auch bei der Überlassung mehrerer Fahrräder oder Elektrofahrräder an einen Arbeitnehmer zu gewähren sind. Eher kleinlich sind die Regelungen zum Zubehör. Begünstigt sind nur unselbständige Einbauten, die fest am Fahrradrahmen oder an anderen Fahrradteilen verbaut sind.

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