Freiberufler-Sozietät: BFH entschärft Steuerfalle bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger

Shownotes

Ein als Zahnarzt zugelassener Mitunternehmer übt nach einem erfreulichen Urteil des Bundesfinanzhofs im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den freien Beruf auch dann selbst aus, wenn er neben einer ggf. äußerst geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der Mitunternehmerschaft erbringt.

Außerdem findest du in der aktuellen Ausgabe von Steuern mobil viele weitere praxisgerechte Beiträge zu Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Steuern mobil – das NWB Audio Magazin bietet jeden Monat rund 70 Minuten Interessantes aus dem Steuerrecht mit konkreten Hinweisen für die Beratungspraxis – speziell für das Hören aufbereitet.

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