Influencer: Verwaltung positioniert sich zur Einlage des kommerzialisierbaren Teils des Namensrechts

Shownotes

Mit “Ertragsteuerrechtliche Behandlung von digital agierenden Steuerpflichtigen (Influencer)” ist ein ausführlicher Erlass des Finanzministeriums Schleswig-Holstein etwas ungelenk überschrieben. Interessant sind die Aussagen zur Einlage von Namensrechten. Hintergrund ist, dass Influencer häufig Unternehmen das Recht einräumen, ihren Namen für die Bewerbung von Produkten zu verwenden. Dann stellt sich die Frage der bilanziellen Behandlung des Namensrechts.

Außerdem findest du in der aktuellen Ausgabe von Steuern mobil viele weitere praxisgerechte Beiträge zu Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Steuern mobil – das NWB Audio Magazin bietet jeden Monat rund 70 Minuten Interessantes aus dem Steuerrecht mit konkreten Hinweisen für die Beratungspraxis – speziell für das Hören aufbereitet.

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