Außergewöhnliche Belastungen: Steuerzahlerfreundliches Urteil zum Abzug von Zivilprozesskosten

Shownotes

Das FG Niedersachsen hat in erster Instanz entschieden, dass Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Wichtig ist die Aussage des Finanzgerichts, dass der Verlust der Existenzgrundlage keinen dauerhaften Verlust der materiellen Lebensgrundlage erfordere. Es ist zu hoffen, dass sich der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren dieser Auffassung anschließt.

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