Schätzungen: Anwendung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes
Shownotes
Die Verwendung einer objektiv manipulierbaren Kasse stellt grds. einen formellen Mangel von hohem Gewicht dar. Das Gewicht dieses Mangels kann sich allerdings – so aktuell der Bundesfinanzhof – in Anwendung des Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatzes im Einzelfall auf ein geringeres Maß reduzieren. Das gilt insbesondere dann, wenn die Kasse zur Zeit ihrer Nutzung verbreitet und allgemein akzeptiert war und eine tatsächliche Manipulation unwahrscheinlich ist.
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