DSGVO: BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs
Shownotes
Der Bundesfinanzhof hat aktuell klargestellt, dass ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt grds. Auskunft über die ihn betreffenden personenbezogenen Daten verlangen kann. Dass der Steuerpflichtige mit seinem Auskunftsersuchen Ziele außerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfolgt, erlaubt es dabei der Finanzverwaltung nicht, die Auskunft zu verweigern. Der Auskunftsanspruch gewährt aber kein Recht auf die (elektronische) Zurverfügungstellung von Kopien von ganzen Akten.
Außerdem findest du in der aktuellen Ausgabe von Steuern mobil viele weitere praxisgerechte Beiträge zu Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung. Steuern mobil – das NWB Audio Magazin bietet jeden Monat rund 70 Minuten Interessantes aus dem Steuerrecht mit konkreten Hinweisen für die Beratungspraxis – speziell für das Hören aufbereitet.
Den Link zum vollständigen Magazin findest du hier: https://shop.nwb.de/Produkttyp/Audio/Steuern-mobil-online/STMOBILON
Neuer Kommentar